BFSG: Was Websites und Online-Shops jetzt erfüllen müssen
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer Verbraucherinnen und Verbrauchern online Verträge anbietet, muss seine Website barrierefrei gestalten. Hier steht kompakt, wer betroffen ist, was konkret verlangt wird und wie du vorgehst.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) um.
- Betroffen sind vor allem Online-Shops und andere Websites oder Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen.
- Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) sind ausgenommen.
- Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, für Websites also die WCAG 2.1 in Stufe AA.
- Verstöße können Anordnungen der Marktüberwachung und Bußgelder bis 100.000 € nach sich ziehen.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher in Verkehr gebracht oder erbracht werden. Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr entscheidend: Jede Website oder App, über die ein Verbraucher einen Vertrag schließen kann, etwa einen Kauf, eine Buchung oder ein Abo, fällt darunter. Dazu kommen unter anderem Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Telekommunikationsdienste und Teile der Personenbeförderung.
Nicht erfasst sind in der Regel reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss und Angebote nur für Geschäftskunden. Öffentliche Stellen haben eigene Pflichten nach dem Behindertengleichstellungsrecht und der BITV 2.0.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Wer Dienstleistungen anbietet und weniger als 10 Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat, ist von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem: Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland hat eine anerkannte Schwerbehinderung, viele mehr leben mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.
Was konkret verlangt wird
Die Website muss nach den Grundsätzen der WCAG wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. In der Praxis heißt das zum Beispiel:
- Alle Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar, der Fokus ist sichtbar.
- Texte haben ausreichend Kontrast (mindestens 4,5:1 für normalen Text).
- Bilder haben sinnvolle Alternativtexte, Formulare beschriftete Felder und verständliche Fehlermeldungen.
- Die Seite funktioniert bei 200 % Zoom und mit Screenreadern.
- Überschriften, Listen und Bereiche sind sauber im Code ausgezeichnet.
Außerdem musst du informieren, wie deine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, üblicherweise in einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website oder in den AGB.
Kontrollen und Bußgelder
Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder, gebündelt in der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Verbraucher und Verbände können ein Einschreiten beantragen. Die Behörde kann Mängel beanstanden, eine Frist zur Behebung setzen, die Einstellung der Dienstleistung anordnen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen.
Für Dienstleistungen, die bereits vor dem 28. Juni 2025 mit bestehenden Produkten erbracht wurden, und für Altverträge gibt es Übergangsfristen bis längstens 27. Juni 2030. Neue Websites und Shops müssen die Anforderungen sofort erfüllen.
Checkliste: So gehst du vor
- Betroffenheit klären: Schließen Verbraucher über deine Website Verträge? Bist du ein Kleinstunternehmen?
- Automatisch prüfen: Ein WCAG-Check findet einen großen Teil der technischen Fehler, zum Beispiel fehlende Alternativtexte, Kontraste oder Feldbeschriftungen.
- Manuell testen: Tastaturbedienung, Screenreader, Zoom und verständliche Sprache prüft kein Automat vollständig.
- Fehler beheben: im Theme, im Code oder im Inhalt, Seite für Seite, wichtigste Strecken zuerst (Warenkorb, Kasse, Kontaktformular).
- Erklärung veröffentlichen: Erkläre, wie deine Website die Anforderungen erfüllt und wo es noch Einschränkungen gibt.
- Dranbleiben: Neue Inhalte und Updates können neue Barrieren erzeugen. Regelmäßige Prüfungen halten den Stand.
Wie barrierex dabei hilft
Der barrierex-Check prüft deine Seiten automatisch nach WCAG 2.1 und 2.2, zeigt jede Fundstelle mit Erklärung und Lösungsweg und führt dich durch die manuellen Tests. Das barrierex-Menü gibt Besuchern zusätzlich Hilfen wie größere Schrift, mehr Kontrast oder eine Lesemaske. Wichtig und ehrlich: Kein Widget macht eine Website allein BFSG-konform. Es ergänzt eine barrierefreie Website, ersetzt sie aber nicht.
Häufige Fragen zum BFSG
Seit wann gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um.
Welche Websites sind betroffen?
Vor allem Websites und Apps, über die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Vertrag abschließen können, also Online-Shops, Buchungs- und Bestellstrecken. Dazu kommen unter anderem Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und Telekommunikationsdienste. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht darunter.
Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Das sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Welcher technische Standard gilt?
Maßgeblich ist die harmonisierte Norm EN 301 549. Für Websites verweist sie auf die WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA.
Was droht bei Verstößen?
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Mängel beanstanden, die Einstellung einer Dienstleistung anordnen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen.
Reicht ein Barrierefreiheits-Widget für das BFSG?
Nein. Ein Widget wie barrierex hilft Menschen, eine Website an ihre Bedürfnisse anzupassen. Fehler im Code, in der Tastaturbedienung oder in den Inhalten muss die Website selbst beheben. Dafür gibt es den barrierex-Check mit konkreten Fundstellen.
Quellen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Gesetzestext
- Richtlinie (EU) 2019/882, European Accessibility Act
- WCAG 2.1, autorisierte deutsche Übersetzung
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG für dein Angebot gilt, hängt vom Einzelfall ab. Stand: 8. November 2026.